Handels- und Gesellschaftsrecht
Wir vertreten Handelsgesellschaften und Kaufleute, sowohl beratend als auch forensisch im Zusammenhang mit Warenlieferungsverträgen und anderen Verträgen des Handelsrechts. Auch sind wir im Handelsvertreterrecht tätig.
Im Rahmen des Gesellschaftsrechts beraten wir bei der Gründung von Gesellschaften, insbesondere der Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, wie z. B. der GmbH und weiteren haftungsbeschränkten Gesellschaften, bei der Konzeption und der rechtlichen Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen, der Wahl der geeigneten Gesellschaftsform und der Ausarbeitung von Verträgen mit Organen und Organmitgliedern.
Ferner gehört zu unserem Tätigkeitsfeld die Ausarbeitung von Unternehmens- und Gesellschaftsanteilskaufverträgen, die Unternehmensnachfolge sowie die Beratung und Vertretung in gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen.