Erbrecht, Testamentsvollstreckung
Zu unseren Tätigkeiten in diesem Bereich zählt die Erstellung von speziell auf Ihre Situation zugeschnittenen, letztwilligen Verfügungen. So beraten wir bei der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Eheverträgen mit erbrechtlichen Vereinbarungen; wir erarbeiten ferner Konzeptionen der vorweggenommenen Erbfolge und zur Pflichtteilsverhinderung. Wir beraten und vertreten Sie bei Fragen der Erbauseinandersetzung, der Nachlasssicherung (Abwehr von Ansprüchen), der Geltendmachung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüchen, der Testamentsauslegung und Durchsetzung von Vermächtnisansprüchen.
Ferner übernehmen wir Testamentsvollstreckungen. Wer etwas vererbt, möchte, dass sein letzter Wille fachkundig und zuverlässig vollstreckt wird. Ist der Nachlass kompliziert oder sind die zukünftigen Erben noch zu jung, oder vielleicht nicht ein Herz und eine Seele, dann bietet es sich an, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen, was in der letztwilligen Verfügung geschehen muss. Das neutralisiert, stiftet also in vielen Fällen Frieden und sorgt bei richtiger Auswahl für den erforderlichen Sachverstand. Die Abwicklung eines Nachlasses ist oft schwierig und aufwendig. Eine Abwicklung dauert oft Monate oder gar Jahre. Eine Testamentsvollstreckung bedeutet daher für den oder die Erben auch Entlastung. Der Testamentsvollstrecker unterliegt bei der Führung seines Amtes strengen gesetzlichen Regeln, deren Einhaltung vom Erben verlangt werden kann. Um Streitigkeiten zwischen Erbe und Testamentsvollstrecker zu vermeiden, sollten nur erfahrene und juristisch versierte Testamentsvollstrecker eingesetzt werden.
Wir entwickeln für Sie ferner Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.