Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten Sie als Unternehmen und Arbeitgeber, beginnend mit der Ausarbeitung und Verhandlung von Arbeitsverträgen, über Fragen der Arbeitnehmerüberlassung, der Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretungen, der Betriebsveräußerung, Umstrukturierung, Umwandlung und Betriebsstilllegung sowie der Versetzung und Umgruppierung, ferner im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Massenentlassungen, Kündigung, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag nach Kündigung und Arbeitszeugnis.
Wir beraten und vertreten angestellte Leitungsorgane (Vorstände, Geschäftsführer, leitende Angestellte) und Arbeitnehmer bei der maximalen Interessensicherung im Rahmen der Errichtung und des Abschlusses von Dienst- und Arbeitsverträgen, bei der Überprüfung bestehender Verträge, über Fragen der Arbeitszeitregelungen, Versetzung, Abmahnung, Urlaub, Kündigung, Kündigungsschutz, Abfindung, Eingruppierung, Insolvenz des Arbeitgebers sowie der Aushandlung außergerichtlicher Lösungen.
Die Interessen unserer Mandanten setzen wir sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren vor dem jeweils zuständigen Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht bis hin zum Bundesarbeitsgericht effizient und kompetent durch.
Unsere Kanzlei ist mit RA Thomas Staib als Fachanwalt für Arbeitsrecht seit vielen Jahren hoch spezialisiert auf das Arbeitsrecht und alle damit zusammenhängenden Fragen.