Allgemeines Zivilrecht
Neben den oben genannten speziellen Bereichen bearbeiten wir auch zivilrechtliche Fälle, die keinen der oben genannten einzelnen Tätigkeitsbereichen zugeordnet werden können.
Außerhalb unserer Kernkompetenzen macht daher das Allgemeine Zivilrecht somit ebenfalls einen wichtigen Teil unserer anwaltlichen Tätigkeit aus.
Dies sind insbesondere Fragen aus dem Bereich der Geschäftsfähigkeit, der Willenserklärung und im Zusammenhang mit Kaufverträgen, Werkverträgen, Darlehen, Bürgschaft sowie schadensrechtlichen Sachverhalten.