KOMPETENZEN
Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten Sie als Unternehmen und Arbeitgeber, beginnend mit der Ausarbeitung und Verhandlung von Arbeitsverträgen, über Fragen der Arbeitnehmerüberlassung, der Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretungen, der Betriebsveräußerung, Umstrukturierung, Umwandlung und Betriebsstilllegung sowie der Versetzung und Umgruppierung, ferner im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Massenentlassungen, Kündigung, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag nach Kündigung und Arbeitszeugnis.
Wir beraten und vertreten angestellte Leitungsorgane (Vorstände, Geschäftsführer, leitende Angestellte) und Arbeitnehmer bei der maximalen Interessensicherung im Rahmen der Errichtung und des Abschlusses von Dienst- und Arbeitsverträgen, bei der Überprüfung bestehender Verträge, über Fragen der Arbeitszeitregelungen, Versetzung, Abmahnung, Urlaub, Kündigung, Kündigungsschutz, Abfindung, Eingruppierung, Insolvenz des Arbeitgebers sowie der Aushandlung außergerichtlicher Lösungen.
Die Interessen unserer Mandanten setzen wir sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren vor dem jeweils zuständigen Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht bis hin zum Bundesarbeitsgericht effizient und kompetent durch.
Unsere Kanzlei ist mit RA Thomas Staib als Fachanwalt für Arbeitsrecht seit vielen Jahren hoch spezialisiert auf das Arbeitsrecht und alle damit zusammenhängenden Fragen.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Wir vertreten Handelsgesellschaften und Kaufleute, sowohl beratend als auch forensisch im Zusammenhang mit Warenlieferungsverträgen und anderen Verträgen des Handelsrechts. Auch sind wir im Handelsvertreterrecht tätig.
Im Rahmen des Gesellschaftsrechts beraten wir bei der Gründung von Gesellschaften, insbesondere der Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, wie z. B. der GmbH und weiteren haftungsbeschränkten Gesellschaften, bei der Konzeption und der rechtlichen Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen, der Wahl der geeigneten Gesellschaftsform und der Ausarbeitung von Verträgen mit Organen und Organmitgliedern.
Ferner gehört zu unserem Tätigkeitsfeld die Ausarbeitung von Unternehmens- und Gesellschaftsanteilskaufverträgen, die Unternehmensnachfolge sowie die Beratung und Vertretung in gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Vertragsgestaltung
Vertragsabschlüsse begleiten die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmers, unabhängig in welcher Branche er seine Leistungen erbringt. Rechtssicher und eindeutig gestaltete Verträge verhindern unnötige und kostenaufwändige Auseinandersetzungen.
Wir verfügen über langjährige und umfangreiche Erfahrung in nachstehenden Bereichen:
- Gestaltung von auf Ihr Unternehmen zugeschnittener Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Entwurf von Vertragsformularen zur Wahrung Ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen
- Überprüfung und Anpassung Ihrer bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und bestehenden Verträge und Vertragsformularen an geänderte Gesetzeslage und Rechtsprechung
- Begleitung bei Vertragsverhandlungen ebenso wie die Durchführung von Vertragsverhandlungen
- Rechtssichere Gestaltung von Verträgen
Erbrecht, Testamentsvollstreckung
Zu unseren Tätigkeiten in diesem Bereich zählt die Erstellung von speziell auf Ihre Situation zugeschnittenen, letztwilligen Verfügungen. So beraten wir bei der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Eheverträgen mit erbrechtlichen Vereinbarungen; wir erarbeiten ferner Konzeptionen der vorweggenommenen Erbfolge und zur Pflichtteilsverhinderung. Wir beraten und vertreten Sie bei Fragen der Erbauseinandersetzung, der Nachlasssicherung (Abwehr von Ansprüchen), der Geltendmachung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüchen, der Testamentsauslegung und Durchsetzung von Vermächtnisansprüchen.
Ferner übernehmen wir Testamentsvollstreckungen. Wer etwas vererbt, möchte, dass sein letzter Wille fachkundig und zuverlässig vollstreckt wird. Ist der Nachlass kompliziert oder sind die zukünftigen Erben noch zu jung, oder vielleicht nicht ein Herz und eine Seele, dann bietet es sich an, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen, was in der letztwilligen Verfügung geschehen muss. Das neutralisiert, stiftet also in vielen Fällen Frieden und sorgt bei richtiger Auswahl für den erforderlichen Sachverstand. Die Abwicklung eines Nachlasses ist oft schwierig und aufwendig. Eine Abwicklung dauert oft Monate oder gar Jahre. Eine Testamentsvollstreckung bedeutet daher für den oder die Erben auch Entlastung. Der Testamentsvollstrecker unterliegt bei der Führung seines Amtes strengen gesetzlichen Regeln, deren Einhaltung vom Erben verlangt werden kann. Um Streitigkeiten zwischen Erbe und Testamentsvollstrecker zu vermeiden, sollten nur erfahrene und juristisch versierte Testamentsvollstrecker eingesetzt werden.
Wir entwickeln für Sie ferner Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Marken- und Urheberrecht
Wir beraten und vertreten Sie in den Bereichen Marken-, Geschmacksmuster- und Urheberrechte.
Wir stehen unseren Mandanten sowohl bei der nationalen als auch internationalen Anmeldung von Schutzrechten, wie auch bei der weiterführenden Ausgestaltung und Verhandlung von Lizenz-, Produktions- und Know-how-Verträgen zur Seite.
Gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
Der Schutz geistigen Eigentums und die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbes hat durch die globalen Verflechtungen der Wirtschaftsräume erheblich an Bedeutung zugenommen. Wir beraten und vertreten Sie im Hinblick auf wirksamen Schutz vor Nachahmung und Schädigung, ebenso auch bei der Abwehr ungerechtfertigter Abmahnungen oder Unterlassungsansprüchen.
Besondere Bedeutung kommt hier auch dem IT- und Online-Recht zu.
Mietrecht
Sowohl die Vermietung von Gewerberaum und Wohnraum als auch von Wirtschaftsgütern bilden hierzulande wichtige Wirtschaftszweige. Viele Unternehmer und Selbstständige sind zur Ausübung ihrer Tätigkeit auf die Anmietung von Gewerberäumen, jeder, der nicht in der eigenen Immobilie wohnt, auf die Anmietung von Wohnraum angewiesen.
Auf diesem Gebiet beraten und vertreten wir Sie als Vermieter gleichfalls wie als Mieter und sind bestrebt, Ihre Probleme zu lösen, notfalls Ihre Ansprüche auch gerichtlich durchzusetzen.
Wir begleiten Sie bei Mietvertragsverhandlungen und entwickeln für Sie als Vermieter und Mieter den auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Mietvertrag.
Wir beraten und vertreten Ihr Unternehmen in allen Fragen des Mietrechts; wir übernehmen die Verhandlung und Gestaltung von Gewerberaum- und Wohnungsmietverträgen und stehen Ihnen bei allen Fragen des Vermieter- bzw. Mieteralltags zur Verfügung, so bei Fragen zur Kündigung, Abmahnung, Miethöhe, Mieterhöhungsverlangen, Mietminderung, Nebenkosten, Mietsicherheit, Schönheitsreparaturen, Betriebspflichten, Versicherungspflichten, Mängel der Mietsache, Untervermietung, Beendigung und Abwicklung des Mietverhältnisses und Schadensersatz.
Immobilienrecht und Baurecht
Wir sind gleichfalls auf dem Gebiet des privaten Grundstücks- und Baurechts tätig.
Hier ist die Beratung und Gestaltung von Kaufverträgen, Bauverträgen und die Behandlung baurechtlicher Gewährleistungsansprüche ebenso zu erwähnen, wie die Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit General- und Subunternehmerverträgen sowie Baubetreuungs- und Bauträgerverträgen.
Ehe- und Familienrecht
Im Bereich des Ehe- und Familienrechts übernehmen wir die Vertretung in Scheidungsverfahren und Scheidungsfolgesachen. Wir beraten Sie ferner bei der Gestaltung und Errichtung von Eheverträgen, Trennungsvereinbarungen sowie Scheidungsvereinbarungen.
Forderungsbeitreibung (Inkasso), Zwangsvollstreckung
Unser Forderungsmanagement beginnt mit einer frühzeitigen Überprüfung und Analyse Ihrer künftigen Vertragspartner bzw. der Überprüfung der Bonität Ihrer Schuldner. Hierzu nutzen wir die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis, öffentliche Register und die zur Verfügung stehenden weiteren Auskunftssysteme.
Sofern derartige Präventivmaßnahmen nicht mehr greifen, entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam eine individuelle Strategie zur Realisierung Ihrer Forderungen und treiben diese mit Unterstützung modernster EDV-Technik im Rahmen der Zwangsvollstreckung unter Ausschöpfung sämtlicher gesetzlich gegebener Möglichkeiten bei.
Verkehrszivilrecht, Ordnungswidrigkeiten
Wir beraten und vertreten Sie bei der Unfallregulierung unter Sicherstellung Ihrer Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche, ebenso wie bei der Abwehr Ihnen gegenüber geltend gemachter Ansprüche.
Wir vertreten Sie ferner in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen.
Allgemeines Zivilrecht
Neben den oben genannten speziellen Bereichen bearbeiten wir auch zivilrechtliche Fälle, die keinen der oben genannten einzelnen Tätigkeitsbereichen zugeordnet werden können.
Außerhalb unserer Kernkompetenzen macht daher das Allgemeine Zivilrecht somit ebenfalls einen wichtigen Teil unserer anwaltlichen Tätigkeit aus.
Dies sind insbesondere Fragen aus dem Bereich der Geschäftsfähigkeit, der Willenserklärung und im Zusammenhang mit Kaufverträgen, Werkverträgen, Darlehen, Bürgschaft sowie schadensrechtlichen Sachverhalten.